Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Anmeldung, Abschluss und Änderungen des Vertrages
1.1 Unsere Programmausschreibung stellt gegenüber Ihnen als Kunden eine Aufforderung dar, uns ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages zu unterbreiten. Die Annahme Ihres Angebots bedarf unsererseits der Bestätigung.
1.2 Sollten wir Ihr Angebot (z.B. wegen ausgebuchter Kapazitäten) nicht annehmen können und Ihnen ein Gegenangebot unterbreiten, so bedarf es Ihrerseits der ausdrücklichen Bestätigung bis zum Ablauf der im Gegenangebot angegebenen Reservierungsfrist. Entscheidend ist das Datum des Eingangs Ihrer Bestätigung bei uns.
1.3 Sofern der Vertrag zu Gunsten von Personen unter 18 Jahren geschlossen wird, bedarf er zu seiner Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung ihrer Vertreter (sorgeberechtigte Eltern oder Vormund oder Bevollmächtigter).
1.4 Ihre oder unsere Bestätigung sowie alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

2. Bezahlung
Nach Erhalt der Rechnung/Buchungsbestätigung überweisen Sie den ausgewiesenen Rechnungsbetrag bis 14 Tage vor Leistungsbeginn. Liegen zwischen Buchung und Leistungstermin weniger als 14 Tage wird sofort bei Rechnungserhalt der Gesamtpreis fällig.

 

3. Leistung
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus unserer Leistungsausschreibung sowie aus den entsprechenden Angaben in der Bestätigung. Sollten die Leistungsausschreibung und die Bestätigung inhaltlich nicht identisch sein, so ist die Bestätigung gültig.

 

4. Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden
Sie können jederzeit vor Beginn vom Vertrag zurücktreten. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Als Ersatz dafür können wir für unsere Aufwendungen und Vorkehrungen eine Entschädigung verlangen, die sich entsprechend nachstehender Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum Veranstaltungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Gesamtpreis pauschalisiert: Bis 30 Tage vor Beginn erheben wir eine Stornogebühr von 30%, ab 14 Tage vor Beginn 50% und bei Rücktritt durch Nichtantritt am Veranstaltungstag 100%. Maßgeblich für die Fristwahrung ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung bei uns.

 

5. Ersatzpersonen
Der Kunde kann verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Der Veranstalter kann dem widersprechen, wenn der Dritte besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde dem Veranstalter als Gesamtschuldner für entstandene Mehrkosten.

 

6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Wir behalten uns die fristlose Kündigung vor. Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Aktion ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Bei Kündigung durch uns, behalten wir auch den Anspruch auf den Preis; ersparte Aufwendungen werden aber aufgerechnet. Wir kündigen bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Wir sind verpflichtet, den Kunden hiervon in Kenntnis zu setzen und den gezahlten Preis zu erstatten. Wird die Veranstaltung infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, können beide Vertragspartner den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, können wir für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Evtl. entstandene Mehrkosten sind von den Vertragspartnern je zur Hälfte zu tragen.

Programme, die witterungsbedingt eine Gefährdung der Gruppe darstellen, können kurzfristig abgesagt werden. In diesem Fall sind wir bemüht, das Programm zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen oder ein Alternativprogramm durchzuführen, sofern der zeitliche Rahmen und die Organisation dies zulässt. Anderenfalls erstatten wir 50% des Preises.

 

7. Haftung
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für gewissenhafte Erbringung der vereinbarten Leistungen. Wir haften nicht für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Unternehmen. In diesem Fall gelten die Haftungsbestimmungen der ausführenden Unternehmen. Die Teilnahme an den Angeboten, die mit besonderen Risiken verbunden sind, erfolgt auf eigene Gefahr. Bei der Auswahl unserer Partner achten wir darauf, dass die Haftungsverhältnisse abgesichert sind.

 

8. Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Für die Dauer der nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung können Sie eine Preisminderung verlangen. Leisten wir innerhalb einer angemessen Frist keine Abhilfe können Sie den Vertrag schriftlich kündigen. Sie können Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.

 

9. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

 

10. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtstand für Vertragsverhältnisse mit Unternehmern oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist die Hansestadt Stralsund. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn Sie keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben, nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegen oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.